Eigene Kostenausgleichsberechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#1

17.09.2019, 10:00

Guten Morgen,

ich soll in einer Akte die Kostenausgleichung vornehmen. Wir waren bereits vor Gericht und die Parteien (wir sind Kläger) haben sich aber dann doch ohne Hilfe des Gerichts geeinigt, damit die Sache nicht nach außen tritt. Vor Gericht haben wir dann die Klage zurückgenommen. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich steht, dass wir den Kostenausgleich durchführen müssen. Ich kriege das allerdings irgendwie nicht hin, habe das auch noch nie gemacht :angst

Ich nenne Euch jetzt einfach mal die Zahlen und mein Ergebnis. Wäre super, wenn Ihr diesbezüglich was dazu schreiben würdet :wink1

Kläger trägt 30 %
Beklagte trägt 70 %

Gerichtskosten betragen insgesamt: 406,00 €
Wir, die Kläger, haben bereits eingezahlt: 1.218,00 €
Wenn ich unsere Zahlung von unserer Kostenqoute abziehe (1.218,00 € - 121,20 €), komme ich auf -1.096,80€
Das Gericht hat uns bereits 812,00 € erstattet, deswegen bin ich mir der Berechnung so unsicher :kopfkratz

Die Anwaltsgebühren betragen jeweils 3.618,20 €, also insgesamt 7.236,40 €.
Hier habe ich wie folgt gerechnet:
Anwaltsgebühren gesamt: 7.236,40 €
hiervon 30 %: 2.170,92 €
abzgl. eigene Kosten ergibt: -1.447,28 €

Wenn ich 1.096,80 € und 1.447,28 € addiere, komme ich auf 2.544,08 €. Das ist dann ja der Betrag, den die Gegenseite an uns zahlen muss oder?

Ist das so richtig?? Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich aufgeschrieben. Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße aus Bremen :wink1 :thx
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#2

17.09.2019, 10:03

Wenn das Gericht euch bereits 812,00 € erstattet hat, fließen nur noch die restlichen 406,00 € in deine Ausgleichsberechnung mit ein.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#3

17.09.2019, 10:04

Und wie kommst du auf 1.447,28 € eigene Kosten? Ich dachte die Anwaltsgebühren betragen jeweils 3.618,20 €?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#4

17.09.2019, 10:05

Ciara hat geschrieben:
17.09.2019, 10:03
Wenn das Gericht euch bereits 812,00 € erstattet hat, fließen nur noch die restlichen 406,00 € in deine Ausgleichsberechnung mit ein.
Ach ok. Danke :wink1

Das bedeutet, dass ich wie folgt rechne:

70 % von 406,00 € = 284,20 €. Richtig?
Zuletzt geändert von BeLu89 am 17.09.2019, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#5

17.09.2019, 10:07

Ciara hat geschrieben:
17.09.2019, 10:04
Und wie kommst du auf 1.447,28 € eigene Kosten? Ich dachte die Anwaltsgebühren betragen jeweils 3.618,20 €?
Wenn ich unsere eigenen Kosten (3.618,20 €) von den 30 % (2.170,92 €) der gesamten Anwaltsgebühren (7.236,40 €) abziehe, komme ich auf -1.447,28 €
Das ist doch richtig so oder?
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#6

17.09.2019, 10:12

Wenn ich das mit den Gerichtskosten neu berechne, komme ich auf ein Endergebnis von 1.731,48 €. Ich hoffe, dass das jetzt richtig so ist :hurra
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

17.09.2019, 10:14

Wenn du die Ausgleichsverpflichtung berechnen möchtest, musst du die höhere Quote nehmen - hier also die für den Beklagten

Ausgleichsverpflichtung Gerichtskosten 284,20 Euro
Ausgleichsverpflichtung RA-Gebühren 1.447,28 Euro
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

17.09.2019, 10:14

BeLu89 hat geschrieben:
17.09.2019, 10:12
Wenn ich das mit den Gerichtskosten neu berechne, komme ich auf ein Endergebnis von 1.731,48 €. Ich hoffe, dass das jetzt richtig so ist :hurra
Jep
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#9

17.09.2019, 10:18

Vielen Dank für die schnellen Antworten Ihr Lieben :thx :yeah
Antworten