Guten Morgen,
ich soll in einer Akte die Kostenausgleichung vornehmen. Wir waren bereits vor Gericht und die Parteien (wir sind Kläger) haben sich aber dann doch ohne Hilfe des Gerichts geeinigt, damit die Sache nicht nach außen tritt. Vor Gericht haben wir dann die Klage zurückgenommen. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich steht, dass wir den Kostenausgleich durchführen müssen. Ich kriege das allerdings irgendwie nicht hin, habe das auch noch nie gemacht
Ich nenne Euch jetzt einfach mal die Zahlen und mein Ergebnis. Wäre super, wenn Ihr diesbezüglich was dazu schreiben würdet
Kläger trägt 30 %
Beklagte trägt 70 %
Gerichtskosten betragen insgesamt: 406,00 €
Wir, die Kläger, haben bereits eingezahlt: 1.218,00 €
Wenn ich unsere Zahlung von unserer Kostenqoute abziehe (1.218,00 € - 121,20 €), komme ich auf -1.096,80€
Das Gericht hat uns bereits 812,00 € erstattet, deswegen bin ich mir der Berechnung so unsicher
Die Anwaltsgebühren betragen jeweils 3.618,20 €, also insgesamt 7.236,40 €.
Hier habe ich wie folgt gerechnet:
Anwaltsgebühren gesamt: 7.236,40 €
hiervon 30 %: 2.170,92 €
abzgl. eigene Kosten ergibt: -1.447,28 €
Wenn ich 1.096,80 € und 1.447,28 € addiere, komme ich auf 2.544,08 €. Das ist dann ja der Betrag, den die Gegenseite an uns zahlen muss oder?
Ist das so richtig?? Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich aufgeschrieben. Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße aus Bremen
Eigene Kostenausgleichsberechnung
- Ciara
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Wenn das Gericht euch bereits 812,00 € erstattet hat, fließen nur noch die restlichen 406,00 € in deine Ausgleichsberechnung mit ein.
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Und wie kommst du auf 1.447,28 € eigene Kosten? Ich dachte die Anwaltsgebühren betragen jeweils 3.618,20 €?
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Wenn du die Ausgleichsverpflichtung berechnen möchtest, musst du die höhere Quote nehmen - hier also die für den Beklagten
Ausgleichsverpflichtung Gerichtskosten 284,20 Euro
Ausgleichsverpflichtung RA-Gebühren 1.447,28 Euro
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Ausgleichsverpflichtung RA-Gebühren 1.447,28 Euro
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