Kosten Nebenintervention
Verfasst: 13.09.2019, 10:06
Kann mir jmd helfen?
Ich vertrete den Streihelfer, dem der Streit verkündet wurde und der dem Streit beigetreten ist.
Grundsätlich hat gem. § 101 der Gegner die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Jetzt haben die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und Kostenaufhebung vereinbart.
Heisst das jetzt tatsächlich das die Kosten der Nebenintervention die Streithelfer selber tragen müssen? Kann aus meinem Empfinden nicht sein
§ 101 Kosten einer Nebenintervention
(1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen.
Ich vertrete den Streihelfer, dem der Streit verkündet wurde und der dem Streit beigetreten ist.
Grundsätlich hat gem. § 101 der Gegner die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Jetzt haben die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und Kostenaufhebung vereinbart.
Heisst das jetzt tatsächlich das die Kosten der Nebenintervention die Streithelfer selber tragen müssen? Kann aus meinem Empfinden nicht sein
§ 101 Kosten einer Nebenintervention
(1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen.