Unterbevollmächtigung
Verfasst: 12.09.2019, 11:43
ich bitte um schnelle Hilfe, ich habe in einem Verfahren einen Unterbevollmächtigten beauftragt, der den Termin wahrgenommen hat.
Man könnte sich sicherlich streiten, ob die Unterbevollmächtigung notwendig war da die Entfernung zu dem Gericht lediglich 76 km beträgt.
mit Kostenfestsetzungsantrag habe ich beantragt:
3100 1,30 Verfahrensgebühr
3104 1,20 Terminsgebühr
3401 0,65 Verfahrensgebühr bei Vertretung in einem Termin
die Gegenanwältin behauptet nunmehr, dass die Terminsgebühr nicht entstanden sei, da ich nicht an den Termin teilgenommen habe. Das ist meiner Meinung nach Blödsinn da ich ja ein Unterbevollmächtigten geschickt habe.
Sie schreibt noch.
Davon abgesehen entstehen-abgesehen gegebenenfalls im Verhältnis zum eigenen Mandanten-niemals die Gebühren 3104 und vier 3001 kumulativ. Hat sie damit Recht?
.
Man könnte sich sicherlich streiten, ob die Unterbevollmächtigung notwendig war da die Entfernung zu dem Gericht lediglich 76 km beträgt.
mit Kostenfestsetzungsantrag habe ich beantragt:
3100 1,30 Verfahrensgebühr
3104 1,20 Terminsgebühr
3401 0,65 Verfahrensgebühr bei Vertretung in einem Termin
die Gegenanwältin behauptet nunmehr, dass die Terminsgebühr nicht entstanden sei, da ich nicht an den Termin teilgenommen habe. Das ist meiner Meinung nach Blödsinn da ich ja ein Unterbevollmächtigten geschickt habe.
Sie schreibt noch.
Davon abgesehen entstehen-abgesehen gegebenenfalls im Verhältnis zum eigenen Mandanten-niemals die Gebühren 3104 und vier 3001 kumulativ. Hat sie damit Recht?
.