Abrechnung Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

12.09.2019, 10:42

Huhu,
unser Mandant hat eine schriftliche Verwarnung wegen eines Parkverstoßes bekommen.
Irgendwann bekam er einen Kostenbescheid in Höhe von insgesamt 23,50 €
("das wegen der Ordnungswidrigkeit gegen sie eingeleitete Bußgeldverfahren ist eingestellt worden. Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens nach § 25 StVG auferlegt").

Dann haben wir an die Behörde geschrieben, dass unser Mandant gegen den Kostenbescheid Rechtsbehelf einlegt und die gerichtliche Entscheidung beantragt wird. Gericht hat dann letztendlich einen Beschluss zu unseren Ungunsten erlassen.

Soweit ich jetzt rausgefunden habe, rechne ich nach Nr. 3500 VV RVG, also die 0,5 VG.
Nehm ich hier als Streitwert die 23,50 €?

Lg Tine
Feldhamster
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#2

12.09.2019, 13:33

https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/VRR_2013_213.htm

Hiernach entstehen die Gebühren nach Teil 5 VV RVG, wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstanden habe.
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Adora Belle
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#3

12.09.2019, 13:48

Es geht nach Teil 5, dort gibt es aber Vorbemerkung 5 Abs.4 Nr.1, die auf Teil 3 verweist, und damit auf Ziffer 3500.

Allerdings ist das hier ein selbständiger Kostenbescheid, so dass der o.g. Verweis m.E. nicht greift, sondern Du bei einer Einzeltätigkeit bist, soweit Du nicht vorher bereits im Verfahren verteidigt hast. Diese Ansicht habe ich jedenfalls 2011 vertreten, und bis jetzt ist mir nix besseres dazu eingefallen. ;)
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