Vergütungsfestsetzung gg. Mdt. + Rechtsformwechsel RA-Kanzlei
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Ich soll hier Vergütungsfestsetzungsanträge vorbereiten und stehe vor der Frage, ob ich über den hier zwischenzeitlich erfolgten Rechtsformwechsel der Kanzlei (von GmbH zu PartG mbB) dem Prozessgericht einen Nachweis vorlegen muss oder ob ich den Antrag einfach auf dem neuen Briefpapier versenden kann. Die an den Mandanten erteilten Rechnungen hat bereits die PartG mbB erteilt, ursprüngliche Prozessbevollmächtigte war allerdings die RA-GmbH. Erst nach Abschluss des Verfahrens wurde hier der Rechtsformwechsel vollzogen.
- Anahid
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Wahrscheinlich wird als PBV aber die RA-GmbH beim Gericht hinterlegt sein. Selbst wenn Du also jetzt die Festsetzung auf dem neuen Briefkopf beantragst, läufst Du Gefahr, dass die Festsetzung zugunsten der GmbH erfolgt. Ich würde im Festsetzungsantrag nochmals ausdrücklich auf die Umfirmierung hinweisen. Wenn das Gericht dann Nachweise benötigt, melden die sich schon.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Lämmchen
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Wir hatten das auch gerade. Wie Anahid schon geschrieben hat: Ihr braucht den Titel auf die neue Firma. Melde die Umfirmierung und schick vorsichtshalber den Auszug aus dem Partnerschaftsregister mit. Damit sparst Du Dir die Rückfragen.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen