Beschwerde Landgericht, Entscheidung durch Kammergericht
Verfasst: 09.09.2019, 18:02
Liebe Alle,
ein einem eV Verfahren haben wir gegen einen Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Hier gab es vor dem Kammergericht auch einen Termin und es wurde durch Urteil vom KG entschieden.
Enders:
"Ist der RA also in einem in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2-4 VV RVG genannten Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, so erhält er eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG..."
Das Gericht moniert und meint, dass nur eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß VV 3500 RVG zu berechnen sein dürfte.
Die Gegenseite hatte ihren KFA auch dahingehend berichtigt und ebebfalls die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.
HILFE? 0,5 oder 1,6 Verfahrensgebühr. Es war keine Berufung, sondern eine sofortige Beschwerde, allerdings wurde durch Urteil entschieden...
Danke euch allen und schönen Feierabend.
ein einem eV Verfahren haben wir gegen einen Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Hier gab es vor dem Kammergericht auch einen Termin und es wurde durch Urteil vom KG entschieden.
Enders:
"Ist der RA also in einem in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2-4 VV RVG genannten Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, so erhält er eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG..."
Das Gericht moniert und meint, dass nur eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß VV 3500 RVG zu berechnen sein dürfte.
Die Gegenseite hatte ihren KFA auch dahingehend berichtigt und ebebfalls die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.
HILFE? 0,5 oder 1,6 Verfahrensgebühr. Es war keine Berufung, sondern eine sofortige Beschwerde, allerdings wurde durch Urteil entschieden...
Danke euch allen und schönen Feierabend.