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Beschwerde Landgericht, Entscheidung durch Kammergericht

Verfasst: 09.09.2019, 18:02
von renofix
Liebe Alle,

ein einem eV Verfahren haben wir gegen einen Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Hier gab es vor dem Kammergericht auch einen Termin und es wurde durch Urteil vom KG entschieden.

Enders:
"Ist der RA also in einem in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2-4 VV RVG genannten Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, so erhält er eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG..."
Das Gericht moniert und meint, dass nur eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß VV 3500 RVG zu berechnen sein dürfte.

Die Gegenseite hatte ihren KFA auch dahingehend berichtigt und ebebfalls die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.

HILFE? 0,5 oder 1,6 Verfahrensgebühr. Es war keine Berufung, sondern eine sofortige Beschwerde, allerdings wurde durch Urteil entschieden...

Danke euch allen und schönen Feierabend.

Re: Beschwerde Landgericht, Entscheidung durch Kammergericht

Verfasst: 09.09.2019, 19:48
von Feldhamster
Wenn ich mir die Vorbemerkung zu 3.2 durchlese, finde ich nichts darin, dass im Beschwerdeverfahren einer einstweiligen Verfügung die 1,6 nach 3200 entsteht. Statt dessen habe ich (bezogen allerdings auf öffentliches Recht), diese Entscheidung gefunden, wonach nur eine 0,5 entsteht:
https://research.wolterskluwer-online.d ... e9eb495449

Re: Beschwerde Landgericht, Entscheidung durch Kammergericht

Verfasst: 10.09.2019, 12:40
von renofix
Danke dir Feldhamster, dann habe ich das wohl falsch kombiniert und mich von der Gegenseite beeinflussen lassen. Diese hat ihren KFA ebenfalls dahingehend berichtigt und die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.

Schade...