Beschwerde Landgericht, Entscheidung durch Kammergericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

09.09.2019, 18:02

Liebe Alle,

ein einem eV Verfahren haben wir gegen einen Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Hier gab es vor dem Kammergericht auch einen Termin und es wurde durch Urteil vom KG entschieden.

Enders:
"Ist der RA also in einem in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2-4 VV RVG genannten Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, so erhält er eine 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG..."
Das Gericht moniert und meint, dass nur eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß VV 3500 RVG zu berechnen sein dürfte.

Die Gegenseite hatte ihren KFA auch dahingehend berichtigt und ebebfalls die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.

HILFE? 0,5 oder 1,6 Verfahrensgebühr. Es war keine Berufung, sondern eine sofortige Beschwerde, allerdings wurde durch Urteil entschieden...

Danke euch allen und schönen Feierabend.
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

09.09.2019, 19:48

Wenn ich mir die Vorbemerkung zu 3.2 durchlese, finde ich nichts darin, dass im Beschwerdeverfahren einer einstweiligen Verfügung die 1,6 nach 3200 entsteht. Statt dessen habe ich (bezogen allerdings auf öffentliches Recht), diese Entscheidung gefunden, wonach nur eine 0,5 entsteht:
https://research.wolterskluwer-online.d ... e9eb495449
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#3

10.09.2019, 12:40

Danke dir Feldhamster, dann habe ich das wohl falsch kombiniert und mich von der Gegenseite beeinflussen lassen. Diese hat ihren KFA ebenfalls dahingehend berichtigt und die 1,6 Verfahrensgebühr in Ansatz gebracht.

Schade...
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Antworten