Abrechnung Vertretung Aussonderungsbrechtigten Gläubiger

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
FunnyMia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 22.02.2010, 17:29
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#1

09.09.2019, 15:18

Hallo an alle,

ich könnte eure Hilfe bei der Abrechnung einer Angelegenheit gebrauchen und hoffe auf eure Antworten/Tipps:

Wir haben einen Gläubiger außergerichtlich Vertreten (Kaufpreisrückzahlung 800,00 € sowie Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs 800,00 €). Nach einem ersten Aufforderungsschreiben an den Schuldner erhielten wir die Info, dass der Schuldner (zeitlich nach unserem Aufforderungsschr.) Insolvenz angemeldet hat. Wir haben sodann die Geldforderung zur Insolvenztabelle angemeldet und hinsichtlich der Herausgabe ein Aussonderungsrecht geltend gemacht (mittels außergerichtlichem Schreiben an den Insolvenzverwalter).

Ich würde wie folgt abrechnen:

- außergerichtlich Vertretung (Aufforderungsschreiben an Schuldner) : 1,3 GG auf 1.600 € // 2300 VV
- Forderungsanmeldung: 0,5 VG auf 800 € (zzgl. Kosten Zinsen) // 3320 VV
- außergerichtliche Vertretung (Aussonderungsrecht beim Insolvenzverwalter): 1,3 GG auf 800 € // 2300 VV

Ich habe gelesen, dass aussonderungsberechtige Gläubiger nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen und daher die Gebühren für die Vertretung im Insolvenzverfahren nicht zum Tragen kommen. Bekomme ich daher zwei Geschäftsgebühren, da verschiedene Angelegenheiten? Oder insgesamt nur eine Geschäftsgebühr? Ich weiß es leider nicht. :kopfkratz

Viele Grüße aus Hamburg
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.09.2019, 17:25

Du bekommst grundsätzlich immer nur eine Geschäftsgebühr. Eine Angelegenheit, verschiedene Gegenstände = Wertaddition (§ 22 Abs. 1 RVG). Aber ich seh hier noch nicht einmal verschiedene Gegenstände. Euer Auftrag war die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs. Der Insolvenzverwalter tritt ja an die Stelle des Schuldners. Meiner Meinung nach bekommst Du keine zusätzliche Gebühr. für die Geltendmachung des Aussonderungsrechts beim Insolvenzverwalter.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten