Abrechnung Verfahrenspflegschaft - Fertigung Kostenabrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau_Amsel
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#1

09.09.2019, 15:17

Hallo an Alle!

Folgendes Problem ist aufgetreten, bei welchem ich nicht so recht weiter weiß:

Wir machen auch Verfahrenspflegschaften. Jetzt habe ich ein paar mal Probleme gehabt bezüglich der Vergütungsabrechnungen. Die Fertigung der Vergütungsabrechnungen, die ich immer mit geltend gemacht habe, soll jetzt auf einmal nicht mehr vergütet werden, da dies eine reine Bürotätigkeit wäre.

Habt ihr da Erfahrungen? Ich finde dazu leider nichts in der Literatur oder im Internet. Vielleicht könnte man es anders umschreiben. Oder gibt es evtl. ein Urteil etc., in welchem steht, dass auch diese Tätigkeit mit vergütet werden muss?

Schließlich muss ich die Abrechnung ja machen, um die Vergütung überhaupt zu erhalten.

Vielen Dank schon mal an alle!
Liebe Grüße,

Frau Amsel
...
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#2

09.09.2019, 15:24

Ich halte die Erstellung des Vergütungsantrages für nicht vergütungsfähig.
Diese wird im eigenen Interesse gefertigt und nicht in der Funktion als Verfahrenspfleger. Da keine Tätigkeit als Verfahrenspfleger vorliegt, kann es auch keine Vergütung dieser Tätigkeit geben.
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