Hallo,
wir hatten im selbst. Beweisverfahren einen festgesetzten Wert von 125.000,00 €.
Im Hauptverfahren wurden dann von der Gegenseite nur noch 45.000,00 € eingeklagt.
Die Gegenseite hat komplett verloren. Die Kosten, einschließl. der Kosten im selbständigen Beweisverfahren, wurden der Gegenseite aufgelegt. Hier wurde der Wert auf 45.000,00 € festgesetzt.
Was genau rechne ich jetzt ab? Insbesondere: welcher Gegenstandswert zählt.
Vielen lieben Dank
Wert im selbständigen Beweisverfahren mit anschließ. Hauptverfahren
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Bitte mach einen Abrechnungsvorschlag, über den wir diskutieren können. Einfach vorgesagt wird hier nicht.
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Wenn ich gestern gewusst hätte, nach welchem Wert ist abrechne, hätte ich nicht gefragt. Die eigentliche Abrechnung ist klar. Es ging nur um den richtigen Gegenstandswert. Mittlerweile hat mir eine nette Kollegin "einfach vorgesagt". Wenn man nicht helfen kann oder will, sollte man sich Kommentare doch einfach sparenFeldhamster hat geschrieben: ↑09.09.2019, 19:51Bitte mach einen Abrechnungsvorschlag, über den wir diskutieren können. Einfach vorgesagt wird hier nicht.
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hier ist es üblich Vorschläge zu machen, du kannst dir also deine bissigen Kommentare ebenfalls sparen.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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