Streitwert MietR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

06.09.2019, 14:56

Huhu,

unsere Akte fing wegen Nachzahlung Betriebskostenabrechnung an und ist nach zahlreichem Schriftverkehr und hin und her mit einer Vereinbarung zur Aufhebung des Mietverhältnisses geendet.
Hab jetzt Schwierigkeiten zu bestimmen, wie hoch der Streitwert wegen Aufhebung des Mietverhältnisses ist.
3 Monate der Miete? 12 Monate?

hab grad keine Ahnung
lg tine
Feldhamster
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#2

06.09.2019, 15:47

Deine Sachverhaltsschilderung gibt zu wenig her. § 41 I GKG gilt, wenn das Bestehen des Mietverhältnisses streitig war. Ob das bei euch war, schreibst du nicht.
tine001
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#3

09.09.2019, 09:25

nein war nicht streitig.
betriebskostennachforderungen waren immer sehr hoch und Gegner wollte das Haus leer bekommen und hat das dann angeboten und unsere Mandantschaft hat das Angebot dann angenommen.
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AliceImWunderland
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#4

09.09.2019, 12:20

Streitwert für die Aufhebung des Mietverhältnisses ist die Summe der Netto-Mieten für die restliche Mietlaufzeit. Wenn ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, dann nimmt man 12-fache Jahrresnettomiete.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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