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Kostenfestsetzung Nebenklage

Verfasst: 06.09.2019, 14:21
von SSchall
Hallo zusammen,

in einem Strafverfahren, in welchem wir den Nebenkläger vertreten haben, muss die Angeklagte die notwendigen Auslagen des Nebenklägers tragen. Wie formuliere ich das? Einfach "wird beantragt, die folgenden Gebühren und Auslagen gegen die Angeklagte festzusetzen"?

Re: Kostenfestsetzung Nebenklage

Verfasst: 06.09.2019, 14:33
von Adora Belle
Ja, gemäß §464b StPO, und verzinslich. Ich glaub irgendwo im Forum schwirrt auch ein Mustertext rum.