Kostenfestsetzung Nebenklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

06.09.2019, 14:21

Hallo zusammen,

in einem Strafverfahren, in welchem wir den Nebenkläger vertreten haben, muss die Angeklagte die notwendigen Auslagen des Nebenklägers tragen. Wie formuliere ich das? Einfach "wird beantragt, die folgenden Gebühren und Auslagen gegen die Angeklagte festzusetzen"?
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Adora Belle
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#2

06.09.2019, 14:33

Ja, gemäß §464b StPO, und verzinslich. Ich glaub irgendwo im Forum schwirrt auch ein Mustertext rum.
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