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Gegenstandswert

Verfasst: 06.09.2019, 10:37
von annabella80
Hallihallo,

hat jemand eine Idee wie ich den Gegenstandswert für die Herausgabe von Steuerunterlagen bestimmen kann. Hätte ja den Auffangwert getippt aber vielleicht hat jemand sowas ähnliches schon mal gehabt.

:thx :thx :thx

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 06.09.2019, 10:48
von Adora Belle
Der Herausgabewert bei Urkunden und Unterlagen bestimmt sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an dem Besitz dieser Papiere. Ich kenne hier Werte zwischen 500,00 und 3.000 EUR, schau z.b. diese Entscheidung.

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 06.09.2019, 10:50
von AliceImWunderland
Wir hatten hier ein einstweiliges Verfügungsverfahren über die Herausgabe von Wirtschaftsprüferunterlagen (ist ja ähnlich wie Steuerunterlagen) gehabt. Dort ging es um Unterlagen für 9 Jahre. Das Gericht hat den Gegenstandswert nach § 3 ZPO auf EUR 4.500,00 festgesetzt. Ich weiß nicht, ob dir das weiter hilft. :kopfkratz

Re: Gegenstandswert

Verfasst: 06.09.2019, 10:52
von annabella80
vielen Dank