Gegenstandswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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annabella80
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#1

06.09.2019, 10:37

Hallihallo,

hat jemand eine Idee wie ich den Gegenstandswert für die Herausgabe von Steuerunterlagen bestimmen kann. Hätte ja den Auffangwert getippt aber vielleicht hat jemand sowas ähnliches schon mal gehabt.

:thx :thx :thx
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Adora Belle
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#2

06.09.2019, 10:48

Der Herausgabewert bei Urkunden und Unterlagen bestimmt sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an dem Besitz dieser Papiere. Ich kenne hier Werte zwischen 500,00 und 3.000 EUR, schau z.b. diese Entscheidung.
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AliceImWunderland
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#3

06.09.2019, 10:50

Wir hatten hier ein einstweiliges Verfügungsverfahren über die Herausgabe von Wirtschaftsprüferunterlagen (ist ja ähnlich wie Steuerunterlagen) gehabt. Dort ging es um Unterlagen für 9 Jahre. Das Gericht hat den Gegenstandswert nach § 3 ZPO auf EUR 4.500,00 festgesetzt. Ich weiß nicht, ob dir das weiter hilft. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
annabella80
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#4

06.09.2019, 10:52

vielen Dank
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