Rechtsschutz will nachträglich verrechnen
Verfasst: 05.09.2019, 19:00
Hallo Zusammen,
Gegner verklagt unseren Mandanten auf Rückzahlung von 8.000,00 EUR. Gegner ist rechtschutzversichert.
Im Verfahren einigen wir uns drauf, dass Mandant an den Kläger 1.000 € zurückzahlt. Die Kosten des Verfahrens übernimmt überwiegend die Gegenseite. Also die Rechtsschutzversicherung des Gegners.
Sagen wir einmal die Kosten würden sich auf 1.200 € laut KFB belaufen.
Gegner möchte unmittelbar nach dem Vergleich seine 1.000 € haben. Wir sagen, nö noch nicht, wir wissen ja noch gar nicht, ob die 1.200 € Kosten auch gezahlt werden.
Jetzt zahlt die Versicherung an uns die 1.200 €. Sie zahlt mit Tilgungsbestimmung auf den KFB.
Das Problem ist nun: Unser Mandant hat kein Geld mehr und zahlt den Vergleichsbetrag von 1.000 € nicht an den Gegner.
Jetzt schreibt uns die Rechtsschutzversicherung des Gegners an und fordert uns auf, von dem von ihr gezahlten 1.200 EUR einen Teil in Höhe von 1.000 € zurückzuzahlen. Das wäre ja der Vergleichsbetrag der ihrem VN zustehen würde. Es wäre somit Fremdgeld.
Stimmt das? Die haben doch mit Tilgungsbestimmung gezahlt. Der Gegner kann doch aus dem Vergleich gegen unseren Mandanten vollstrecken.
Gegner verklagt unseren Mandanten auf Rückzahlung von 8.000,00 EUR. Gegner ist rechtschutzversichert.
Im Verfahren einigen wir uns drauf, dass Mandant an den Kläger 1.000 € zurückzahlt. Die Kosten des Verfahrens übernimmt überwiegend die Gegenseite. Also die Rechtsschutzversicherung des Gegners.
Sagen wir einmal die Kosten würden sich auf 1.200 € laut KFB belaufen.
Gegner möchte unmittelbar nach dem Vergleich seine 1.000 € haben. Wir sagen, nö noch nicht, wir wissen ja noch gar nicht, ob die 1.200 € Kosten auch gezahlt werden.
Jetzt zahlt die Versicherung an uns die 1.200 €. Sie zahlt mit Tilgungsbestimmung auf den KFB.
Das Problem ist nun: Unser Mandant hat kein Geld mehr und zahlt den Vergleichsbetrag von 1.000 € nicht an den Gegner.
Jetzt schreibt uns die Rechtsschutzversicherung des Gegners an und fordert uns auf, von dem von ihr gezahlten 1.200 EUR einen Teil in Höhe von 1.000 € zurückzuzahlen. Das wäre ja der Vergleichsbetrag der ihrem VN zustehen würde. Es wäre somit Fremdgeld.
Stimmt das? Die haben doch mit Tilgungsbestimmung gezahlt. Der Gegner kann doch aus dem Vergleich gegen unseren Mandanten vollstrecken.