Verkehrsunfall - Vertretung mehrerer Geschädigter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1

03.09.2019, 11:29

Hallo :wink1,

wir vertreten zwei Geschädigte aus einem Verkehrsunfall. Den Fahrer, der an dem Verkehrsunfall beteilgt war, sowie dessen Arbeitgeber.

Für den Fahrer werden Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht (Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld). Für den Arbeitgeber des Fahres machen wir ebenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung geltend (Lohnfortzahlung). Bei uns wurden hierzu zwei getrennte Aktenvorgänge angelegt.

Die Versicherung beruft sich bei unseren Rechtsanwaltsgebühren nun darauf, dass es sich um diese dieselbe Angelegenheit handelt, die Gegenstandswerte daher zu addieren sind und lediglich eine Abrechnung erfolgen kann. Stimmt das?

Es handelt sich zwar um den selben Verkehrsunfall, jedoch wurden verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Ich halte es eher für richtig, zwei getrennte Abrechnungen zu machen.

Was meint ihr?

Liebe Grüße
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Adora Belle
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#2

03.09.2019, 11:31

Es sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Cleverer (und sauberer, wegen möglicher Interessenkollision) ist es, solche Fälle im Kollegenkreis zu verteilen.
LuisaJL
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#3

03.09.2019, 11:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Andora Belle. Hast du irgendeine passende Entscheidung zur Hand, die ich mit anführen kann?
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