Erstberatung
Verfasst: 30.08.2019, 13:46
Hallo,
nachdem ich diese Form von Abrechnung leider schon sehr lange nicht mehr hatte, benötige ich kurz Hilfe.
Ich soll eine Erstberatung in Höhe von 190,00 € abrechnen, sowie die Gebühr Nr. 2100 VV RVG 1,0 + § 14 I RVG.
Jetzt wäre meine Frage, muss die Erstberatungsgebühr auf die Nr. 2100 VV RVG angerechnet werden und wenn ja, in voller Höhe?
Vielen Dank für die Hilfe und schönen Tag.
nachdem ich diese Form von Abrechnung leider schon sehr lange nicht mehr hatte, benötige ich kurz Hilfe.
Ich soll eine Erstberatung in Höhe von 190,00 € abrechnen, sowie die Gebühr Nr. 2100 VV RVG 1,0 + § 14 I RVG.
Jetzt wäre meine Frage, muss die Erstberatungsgebühr auf die Nr. 2100 VV RVG angerechnet werden und wenn ja, in voller Höhe?
Vielen Dank für die Hilfe und schönen Tag.