Gebühren Erledigung Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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annabella80
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#1

28.08.2019, 11:56

Bitte um Hilfe

Mahnverfahren eingeleitet. Hauptforderung von der Gegenseite beglichen. Über die Kosten wurde seitens des Gegners Widerspruch eingelegt. Die Überleitung ins streitige Verfahren wurde seitens des Mahngerichts veranlasst.

Nun möchte der Gegner freiwillig alles zahlen. Was rechne ich ab. Sind auch Kosten für das Streitverfahren angefallen. Und was ist mit den GK ?

:thx :thx :thx
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Liesel
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#2

28.08.2019, 12:23

Es wird dir hier sicher niemand eine "fertige Abrechnung" präsentieren. ;)
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annabella80
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#3

28.08.2019, 12:42

das ist mir klar. Soll ja auch nicht. Die Frage ist nur, kann ich bereits jetzt eine 0,8 Verfahrensgebühr für das Streitverfahren verlangen oder nur Gebühren für das Mahnverfahren
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Adora Belle
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#4

28.08.2019, 12:53

Mit der Abgabe ans Streitgericht ist bereits die 1,3 VG angefallen. Allerdings nur aus dem jetzt noch anhängigen Kostenwert.
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icerose
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#5

29.08.2019, 15:01

Ich gehe davon aus, dass ihr die weiteren GK bereits gezahlt, wenn die Sache in das streitige Verfahren übergegangen ist. Dann kommt noch eine halbe Gerichtsgebühr dazu, wenn ihr "die Klage" zurücknehmt. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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