KFB bei Klage/Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ich
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#1

26.08.2019, 08:53

Hallo zusammen,

ich komme leider mit folgendem Fall überhaupt nicht klar. Ich stehe seit Tagen auf dem Schlauch... Ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Es wurde Klage über 8000 € erhoben. Wir haben den Beklagten zu 1) (=Halter) und 2) (=Haftpflicht d. Mdt) vertreten. Unsererseits wurde gegen den Kläger sowie den Fahrer Widerklage i.H.v. 4000,00 € erhoben.
Urteil erging. Klage wurde stattgegeben, Widerklage abgewiesen. Kostenentscheidung lautet wie folgt:

"Von den Gerichtskosten tragen der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) als Gesamtschuldner 2/3 und der Beklagte zu 1) und Widerkläger 1/3.
Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin und Widerbeklagten tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 2/3 und trägt der Beklagte zu 1) und Widerkläger 1/3.
Die außergerichtlichen Kosten der Drtitwiderbeklagten trägt der Beklagte zu 1) und Widerkläger ganz.
Der Beklagte zu 1) und Widerkläger und die Beklagte zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst."

Streitwert wurde auf bis zu 13.000 € festgesetzt.



Könnt ihr mir sagen, wie hier der richtige KFA zu lauten hat? Für die VG und die TG werden die Streitwerte zusammen gezählt meine ich. Aber die Erhöhungsgebühr darf doch nur aus 4.000,00 € berechnet werden oder? Könnt ihr mir bitte helfen?
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Pepples
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#2

26.08.2019, 10:13

Aber die Erhöhungsgebühr darf doch nur aus 4.000,00 €
Wie kommst Du darauf? Überleg mal, hinsichtlich welches Teil ihr eine Mehrfachvertretung habt. ;)
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#3

26.08.2019, 10:58

Klar könnte ich Dir sagen, wie der richtige KFA lautet. Selber einen Vorschlag zu unterbreiten wäre allerdings besser. Denn schließlich sollst Du ja auch verstehen warum das so ist.
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#4

26.08.2019, 11:33

Da eure Mandanten ja keinen Erstattungsanspruch haben, kann es nur um den KFA der Gegenseite gehen oder?

Dann wäre es gut, wenn dessen Inhalt dargestellt wird.
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