Verzicht auf Rechte aus VB, KFA?
Verfasst: 23.08.2019, 13:26
Hallo zusammen,
Sachverhalt ist so:
Es gab einen VB gegen unsere Mandantschaft. Wir haben Widerspruch eingelegt. Jetzt kam es zu einem Prozessvergleich, in dem vom Kläger auf die Rechte aus dem VB verzichtet wurde gegen Zahlung eines Betrages x durch unsere Mandantschaft, weiterhin ist eine Kostenqoute im Vergleich (Kosten des Rechtstreits, Quote x und Quote y).
Gegner setzt jetzt im KFA u. a. Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens an ( 3305, 3308).
M.E. darf er das doch gar nicht mehr, da er auf die Rechte des VB verzichtet hat oder seh ich das falsch?
Für Meinungen wäre ich dankbar.
Sachverhalt ist so:
Es gab einen VB gegen unsere Mandantschaft. Wir haben Widerspruch eingelegt. Jetzt kam es zu einem Prozessvergleich, in dem vom Kläger auf die Rechte aus dem VB verzichtet wurde gegen Zahlung eines Betrages x durch unsere Mandantschaft, weiterhin ist eine Kostenqoute im Vergleich (Kosten des Rechtstreits, Quote x und Quote y).
Gegner setzt jetzt im KFA u. a. Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens an ( 3305, 3308).
M.E. darf er das doch gar nicht mehr, da er auf die Rechte des VB verzichtet hat oder seh ich das falsch?
Für Meinungen wäre ich dankbar.