Unfallsache-Einigungsgebühr vom Mdt. fordern?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

23.08.2019, 08:21

Guten Morgen.
Ich habe eine Unfallsache vorliegen die abgeschlossen ist. Nur zahlt die Versicherung (Gegner) die Einigungsgebühr nicht wegen der Pauschvergütung die man als RA meistens nur erhält (1,75 GG).

Nun stehen aus meiner Kostenrechnung noch über 1.000,00 € offen. Kann ich diese vom Mdt. fordern. Hatte dazu leider nichts finden können.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#2

23.08.2019, 09:32

Also ich erhalte in keiner einzigen Unfallsache eine Pauschgebühr von Versicherern, denn wir haben keine Gebührenvereinbarungen mit den getroffen. Sollte das bei Euch anders sein, kannst Du das natürlich nicht dem Mandanten anlasten.

Ansonsten gilt: Grundsätzlich haftet der Mandant immer für den Ausgleich der vollen Gebühren. Inwieweit diese erstattungsfähig sind, steht immer auf einem anderen Blatt. Wobei ich grundsätzlich nichts gegenüber dem Mandanten abrechne was die gegnerische Versicherung nicht zahlen muss.
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Muschel
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#3

23.08.2019, 09:43

Ja ich bin da auch am zweifeln. Hab zwar gerade vom AG Kiel ein Beschluss gelesen, wonach das Gericht dem RA Recht gab, die Einigungsgebühr vom Mdt. zu fordern, aber aus Sicht des Mandanten wäre das schon sehr unfair.
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#4

23.08.2019, 09:58

In der Abindungserklärung der Versicherung haben diese geschrieben, sie zahlen 20.000,00 € Entschädigung und damit sind alle weiteren Ansprüche abgegolten. Diese sollten wir unterschrieben zurücksenden. Wir haben dort aber ein * eingefügt mit dem Hinweis, dass mit der Zahlung von 20.000 €, ausgenommen der Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. .......€ gem. Rechnung Nr. 19.......
Als wir diese Vereinbarung zurückgesandt haben, hat die Versicherung erst die 20.000,00 € überwiesen.
Ist das dann nicht quasi von der Versicherung ein Einverständnis, unsere Gebühren in der geltend gemachten Höhe zu zahlen? Vielleicht kann man so evenutell noch gegenüber der Versicherung argumentieren?
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#5

23.08.2019, 10:02

Die Abfindungserklärungen verhalten sich immer nur über den Schadensbetrag des Mandanten. Ich hab noch nie erlebt, dass da die Gebühren mit eingeschlossen sein sollen.

Der springende Punkt ist, ob ihr mit der Versicherung ein entsprechendes Gebührenabkommen geschlossen habt. Habt ihr das nicht, kann die Versicherung auch nicht auf dieser Basis abrechnen und muss die entstandenen Gebühren zahlen. Dann würde ich denen tatsächlich schreiben, dass das entsprechende Abkommen nicht geschlossen wurde, das somit auch keinen Bestand hat und sie sollen die Gebühren bis dann und dann zahlen, ansonsten wird Klage erhoben. 8)

Wenn ihr ein entsprechendese Abkommen habt, kann, wie Anahid schon gesagt hat, das nicht zu Lasten des Mandanten gehen. Dann gibt es keine weiteren Gebühren.
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