Abrechnung Mietsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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charlie20
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#1

22.08.2019, 10:45

Hallo,
ich brauchte mal in einer Abrechnung /Mietsache Eure Hilfe. :patsch
Wir haben für unseren Mandanten wg. offen stehenden Mietzahlungen einen MB. beantragt. Hierauf hat der Gegner Widerspruch erhoben. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Im Urteil hieß es, dass der Gegner dazu verpflichtet wird die offenstehenden Mietzahlungen zu zahlen. Gegnerischer Anwalt kündigt Berufung an jedoch nur zur Fristbewahrung. Berufung wurde zurückgezogen. Nach KFA erhalten wir den KFB.
Nach mehrmaliger Aufforderung zur Zahlung hat der Gegner nicht reagiert. Wir erstellen einen VA. Nach einiger Zeit meldet sich der Gegner und möchte Ratenzahlungen leisten. Wir bitten den GV die Vollstreckung auszusetzen da Gegner schon eine Ratenzahlung geleistet hat. Nach einigen Ratenzahlungen wurde dann lange Zeit wieder nichts gezahlt und wir informieren den GV der uns mitteilt dass der Gegner die EV abgegeben hat. Da im Moment keine Aussicht auf Ratenzahlungen des Gegners bestehen soll ich nun eine Abrechnung an den Mandanten machen. Ich würde nun so abrechnen bin aber etwas überfordert damit und bitte ich mal drüber zuschauen.

Gegenstandswert: 1.582,14 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG 133,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 172,90 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert 1.582,14 € -133,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 159,60 €
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13 RVG, Nr. 3308 66,50 €
VV RVG
0,3 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG 39,90 €
Gegenstandswert: 1.500,00 €

0,3 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Abnahme der Vermögensauskunft (§§ 31,50 €
802 f und 802 g ZPO) § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG, § 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG
Zwischensumme der Gebührenpositionen 470,40 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 54,28 €
Zwischensumme netto 524,68 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 99,69 €
zu zahlender Betrag 624,37 €
:thx
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AliceImWunderland
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#2

22.08.2019, 11:22

Ich habe jetzt die Euro-Beträge nicht geprüft, aber bezüglich der Gebühren kann ich sagen, dass
1. du keine 0,5 Verfahrensgeb. für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides nach Nr. 3308 VV bekommst. Zumindest hast du oben nicht geschrieben, dass du einen VB beantragt hast.

2. Der Gegenstandswert für die VA nicht 1.500,00, sondern EUR 2.000,00 beträgt.

3. Du eine Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung berechnen kannst.

Falls Ihr Euch im Berufungsverfahren schon bestellt hattet, bevor die Berufung zurückgezogen wurde, bekommt Ihr hierfür auch noch eine Verfahrensgebühr.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
charlie20
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#3

22.08.2019, 12:12

HAllo,
vielen Dank für Deine Antwort. Sorry habe ich vergessen. Wir haben einen VA gemacht. Gegner hatte anschließend die EV abgegeben.
Die Berechnung von 1500,00 € wurde mir von Ra- micro so vorgegeben. Könntest Du denn noch mal schauen ob die Abrechnung denn so ok wäre. Natürlich (2000,00 €) und Ratenzahlungsberechnung.
:thx
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#4

22.08.2019, 13:31

Der Gegenstandswert für die VA nicht 1.500,00, sondern EUR 2.000,00 beträgt.
Das kommt drauf an, von wann der Antrag ist. Erst ab am 01.08.2013 beträgt der Wert 2.000,00 €, vorher waren es 1.500,00 €.
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#5

23.08.2019, 09:29

Pepples hat geschrieben:
22.08.2019, 13:31
Das kommt drauf an, von wann der Antrag ist. Erst ab am 01.08.2013 beträgt der Wert 2.000,00 €, vorher waren es 1.500,00 €.
Da möchte ich aber der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die Gebühren einer EV, die vor dem 01.08.2013 beantragt wurde, verjährt sind. Der Mandant muss zwar die Einrede der Verjährung erheben, aber man sollte sich halt darüber im Klaren sein, wenn man solche Gebühren noch abrechnen will.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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