Mehrere Tätigkeiten im Bußgeldverfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Emmi2503
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#1

21.08.2019, 22:37

Hallöle!

Ich will eine Bußgeldakte abrechnen und bin mir nicht so sicher, ob wir hier nur einmal die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr (Verwaltungsbehörde) abrechnen kann oder gegebenenfalls noch mehr:

- Mandant kam mit Bußgeldbescheid, nach Ablauf der Frist
- wir haben Einspruch eingelegt und hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt
- daraufhin haben wir einen Verwerfungsbescheid erhalten
- dann haben wir Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und erneut die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt

Was würdet ihr abrechnen?!

Schon mal vielen Dank :)
Feldhamster
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#2

21.08.2019, 22:54

Da - soweit ich dich verstanden habe - das gesamte Verfahren vor der Verwaltungsbehörde lief, würde ich nur 1x die Grundgebühr und 1x die Verfahrensgebühr abrechnen. Allerdings würde ich den Gebührenrahmen entsprechend ausnutzen und nicht nur die Mittelgebühr bei der Verfahrensgebühr ansetzen.
Emmi2503
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#3

22.08.2019, 16:21

Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. Danke :)
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