Hallo
Bekommt man eine Zusatzgebühr bei Einstellung nach § 153 a StPO? Es hat keine HV stattgefunden. Es kam ein Auflagenvorschlag der StA. Diesen hat der Mdt. angenommen. Vorher haben wir natürlich eine Einlassung abgegeben.
Danke!
Zusatzgebühr bei Einstellung nach § 153 a StPO?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die Zusatzgebühr belohnt aber nicht die Einstellung, sondern die Erledigung ohne HV. Bedingung ist, dass der RA an der Erledigung mitgewirkt hat. Das ist hier durch Eure Einlassung der Fall. Genaueres kannst Du in der Gebührenziffer 4141 nachlesen, da bleiben eigentlich wenige Fragen offen.