Zusatzgebühr bei Einstellung nach § 153 a StPO?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

21.08.2019, 12:21

Hallo :wink1

Bekommt man eine Zusatzgebühr bei Einstellung nach § 153 a StPO? Es hat keine HV stattgefunden. Es kam ein Auflagenvorschlag der StA. Diesen hat der Mdt. angenommen. Vorher haben wir natürlich eine Einlassung abgegeben.

Danke!
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Anahid
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#2

21.08.2019, 12:32

Ja natürlich.
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Adora Belle
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#3

21.08.2019, 13:26

Die Zusatzgebühr belohnt aber nicht die Einstellung, sondern die Erledigung ohne HV. Bedingung ist, dass der RA an der Erledigung mitgewirkt hat. Das ist hier durch Eure Einlassung der Fall. Genaueres kannst Du in der Gebührenziffer 4141 nachlesen, da bleiben eigentlich wenige Fragen offen.
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