Gebührenvereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RA-Tübingen

#1

20.08.2019, 15:25

Ich habe in einem Fall eine geschäftsführerhaftpflichtversicherung und die haben meine Stundensatzvereinbarung akzeptiert.

Aber wie rechne ich jetzt die Stunden meiner Sekr, die die Akte kopiert hat, ab?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

20.08.2019, 15:45

Ich nehme mal an, hier hat die Autokorrektur zugeschlagen? Es wäre ganz schön, wenn Du Deine Beiträge vorm Absenden nochmal überprüfst.

Entweder Du hast die Sekretärin mit eingepreist, dann sind das einfach keine abrechenbaren Zeiten. Oder Du hast gesonderte Stundensätze für Sekretariatstätigkeiten vereinbart.
RA-Tübingen

#3

20.08.2019, 16:22

wenn ich erhlich bin einfach nicht bedacht...
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

20.08.2019, 16:38

Üblicherweise ist das über Deinen Stundensatz mit abgegolten.
RA-Tübingen

#5

20.08.2019, 17:19

und wenn ich jetzt keine Sekr. oder auszubildene habe? Kann ich dann die zeit selbst geltend machen? ;-)
CeNedra
Forenfachkraft
Beiträge: 233
Registriert: 03.03.2017, 18:39
Beruf: RAin
Software: RA-Micro

#6

20.08.2019, 17:30

RA-Tübingen hat geschrieben:
20.08.2019, 17:19
und wenn ich jetzt keine Sekr. oder auszubildene habe? Kann ich dann die zeit selbst geltend machen? ;-)


Ja, schon. Ist halt die Frage, wie gut der Mandant das findet, wenn auf dem Stundenzettel steht "Kopien angefertigt" und da der volle RA-Stundensatz angesetzt wird. ;)

Also wir haben in unserer Gebührenvereinbarung auch Stundensätze für unsere Refas, für Azubis/Praktikanten und Studenten/Referendare. Aber ganz ehrlich, da haben wir noch nie irgendwas abgerechnet. Wir rechnen immer nur unsere Arbeitszeit ab, die wir tatsächlich für das Rechtliche aufwenden.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

20.08.2019, 17:35

RA-Tübingen hat geschrieben:
20.08.2019, 17:19
und wenn ich jetzt keine Sekr. oder auszubildene habe? Kann ich dann die zeit selbst geltend machen? ;-)
Das legst Du doch selbst fest. Eben dafür schließt Du ja die Vergütungsvereinbarung.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

28.08.2019, 15:25

Ich hab grad gut gelacht und stelle das hier mal zur allgemeinen Erheiterung rein. Und da heisst es, Anwälte seien gierig. Weiß ich gar nicht, wie man darauf kommt...

https://www.hofauer.com/verguetungsvere ... 6-minuten/

PS: Ich würde eher nicht empfehlen, sich an der streitigen Vergütungsvereinbarung zu orientieren.
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2962
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#9

28.08.2019, 16:35

Ich habe das Urteil nicht komplett gelesen aber es ist schon drollig eine 6 Minuten Taktung zu machen. Genauso doof wie 150€ für eine Stunde kopieren zu zahlen
Bild
Antworten