Vergleich über Ansprüche einer 2. Person

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#1

19.08.2019, 10:57

Habe hier ein kleines Problem:
Wir hatten ein PKH-Verfahren, da wurde beide unsere Mandanten in Anspruch genommen. Die Gegenseite hat dann aber nur PKH wegen einem unser Mandanten bekommen und Klage dann auch nur gegen diesen einen eingereicht.
Nun haben wir einen Vergleich geschlossen, da sind die Ansprüche gegen unseren 2. Mandanten nun aber wieder mit drin geregelt - also haben wir praktisch einen Mehrvergleich, aber nicht über einen höheren Betrag, sondern über eine weitere Person.
Das hatte ich ja nun noch nie.

Ach so, mitverglichen wurde darüber hinaus auch noch ein anderweitig anhängiges Verfahren gegen Mandant Nr. 2. In diesem haben wir aber eine Stundenvereinbarung, so dass ich das bei der Abrechnung hier unbeachtet lassen würde.

Hat jemand eine Idee?
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#2

19.08.2019, 12:25

Nach mehrmaligem Hin- und Hergrübeln hoffe ich jetzt, dass ich nicht ganz falsch liege, wenn ich sage:

2 Mandanten durch das gesamte Verfahren hinweg. Es geht ja bei beiden Mandanten um denselben Anspruch - und der war anhängig. Un den Vergleich haben wir schließlich auch in seinem Namen mit geschlossen. Auch, wenn er nun vielleicht nicht direkt mit beklagt war.
Insofern würde ich es jetzt gar nicht so komplizieren und eine Abrechnung über

1,0 PKH-Verfahren
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 EG
Fahrtkosten ...

das alles natürlich mit der jeweiligen Erhöhungsgebühr für den 2. Auftraggeber.

Geht ihr da mit?
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

19.08.2019, 13:23

Wohin soll ich gehen? :kopfkratz

Nee...Spaß beiseite. Nein, ich stimme Deiner Abrechnung nicht (ganz) zu. Es scheint ja hier um Gesamtschuldner bei Deinen Mandanten zu gehen, sodass die Erhöhungsgebühr anfällt. Aber du vergisst die Anrechnung der VG für das PKH-Verfahren auf die VG für die Hauptsache.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#4

19.08.2019, 15:01

Ja, Anrechnung ist klar. Wobei RA- Micro nicht automatisch anrechnet. Habe mal eine Mecker-Mail geschrieben dorthin, warum das so ist.

Aber sonst würdest du mitgehen soweit? Da bin ich ja beruhigt.
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Antworten