Abrechnung außergerichtlich
Verfasst: 16.08.2019, 08:30
Guten Morgen,
wieder mal habe ich hier eine Akte, wo ich nicht so genau weis, wie diese abgerechnet wird. Folgender Sachverhalt:
Wir haben für einen Mandanten eine Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen in Höhe von 181,00 € zurückgewiesen, da es diese Forderung gar nicht gab. Dann haben wir eine Unterlassungserklärung angefordert. Diese haben wir aber nicht erhalten. Bislang ist auch kein weiterer Schriftverkehr eingegangen. Für die Unterlassungserklärung haben wir in unserem Schreiben einen Gegenstandswert von 5.000,00 € zugrunde gelegt. Nun soll ich abrechnen.
Bekomme ich hier nur eine 1,3 GG nach einem Gegenstandswert von 181,00 €? oder müssen die 5.000,00 € dazugerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus
wieder mal habe ich hier eine Akte, wo ich nicht so genau weis, wie diese abgerechnet wird. Folgender Sachverhalt:
Wir haben für einen Mandanten eine Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen in Höhe von 181,00 € zurückgewiesen, da es diese Forderung gar nicht gab. Dann haben wir eine Unterlassungserklärung angefordert. Diese haben wir aber nicht erhalten. Bislang ist auch kein weiterer Schriftverkehr eingegangen. Für die Unterlassungserklärung haben wir in unserem Schreiben einen Gegenstandswert von 5.000,00 € zugrunde gelegt. Nun soll ich abrechnen.
Bekomme ich hier nur eine 1,3 GG nach einem Gegenstandswert von 181,00 €? oder müssen die 5.000,00 € dazugerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus