Beschlagnahme aufgehoben, PKW herausgegeben & Kosten trägt Staatskasse...
Verfasst: 15.08.2019, 11:19
Hallo. Ich versuche den Sachverhalt abgekürzt auf den Punkt zu bringen. Der PKW unseres Mdt. wurden beschlagnahmt weil angeblich als gestohlen gemeldet. Es ging dann über Jahre hin und her was diverse Schriftsätze und Anträge zur Folge hatte. Mal wurde der PKW herausgegeben und diese dann wieder verweigert, es wurde ein Gutachten erstellt und es gab mehrfach richterliche Entscheidungen und entsprechende Beschwerden dagegen. Letztendlich hat das LG den Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, der PKW wurde an unseren Mdt. herausgegeben und per Beschluss ausgeführt, dass die Kosten des Beschwerdeverfahren und die notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten der Staatskasse zur Last fallen.
Ich habe daraufhin einen KFA beim AG eingereicht mit folgenden Gebühren:
Grundgebühr gem. § 4100 RVG
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren gem. § 4104 RVG
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem AG gem. § 4106 RVG UND
Einziehungsgebühr gem. § 4142 RVG
++
Das Gericht war sich wohl selbst nicht so sicher wie sie mit dem KFA umgehen soll, denn erst nach diversen Sachstandsanfragen habe ich zehn Monate später jetzt eine Stellungnahme des Bezirksrevisor erhalten, wonach die Übernahme jeglicher Kosten abgelehnt wird. Ich würde die Verfügung gerne hier reinkopieren (geht das eigentlich? zum Beispiel via imgur...), da doch recht umfangreich ausgeführt wird (mehr als zwei Seiten).
Ist das erlaubt bzw. möglich die Verfügung hier geschwärzt einzustellen als Bild?
Anderenfalls: Jemand hier Erfahrungen mit ähnlichen Anträgen und da schon mal was durchbekommen?
Bin völlig überfordert mit der Verfügung und kenne mich da auch nicht mehr aus
Ich habe daraufhin einen KFA beim AG eingereicht mit folgenden Gebühren:
Grundgebühr gem. § 4100 RVG
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren gem. § 4104 RVG
Verfahrensgebühr für ersten Rechtszug vor dem AG gem. § 4106 RVG UND
Einziehungsgebühr gem. § 4142 RVG
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Das Gericht war sich wohl selbst nicht so sicher wie sie mit dem KFA umgehen soll, denn erst nach diversen Sachstandsanfragen habe ich zehn Monate später jetzt eine Stellungnahme des Bezirksrevisor erhalten, wonach die Übernahme jeglicher Kosten abgelehnt wird. Ich würde die Verfügung gerne hier reinkopieren (geht das eigentlich? zum Beispiel via imgur...), da doch recht umfangreich ausgeführt wird (mehr als zwei Seiten).
Ist das erlaubt bzw. möglich die Verfügung hier geschwärzt einzustellen als Bild?
Anderenfalls: Jemand hier Erfahrungen mit ähnlichen Anträgen und da schon mal was durchbekommen?
Bin völlig überfordert mit der Verfügung und kenne mich da auch nicht mehr aus