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Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 15.08.2019, 11:02
von Svengie
Hallo :wink1

Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch. Dazu habe ich eine kleine Frage. Ich finde im I-net so auf die Schnelle nichts.
Sachverhalt:
Einholung eines VB´s, kombinierter ZV-Auftrag (ZV-Auftrag + Antrag auf Abgabe VA), Ladung zur Abgabe VA, Schuldner nicht erschienen, Haftbefehl antragsgemäß erlassen, als GV Schuldner verhaften wollte, wurde eine Ratenzahlung seitens des Schuldners vereinbart. Zur Glaubhaftmachung wurde direkt eine Rate geleistet.

Es ist doch nur einmal die ZV-Gebühr angefallen, oder?

:thx

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 06:22
von Laska
2 x... ZV + VA. Die Gebühr für die VA ist bereits mit der Ladung des Schuldners entstanden. ;)

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 09:32
von icerose
Svengie hat geschrieben:
15.08.2019, 11:02
(ZV-Auftrag
das ist Gebühr Nr. 1
Svengie hat geschrieben:
15.08.2019, 11:02
Ladung zur Abgabe VA,
das ist Gebühr Nr. 2

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 09:44
von Svengie
Oh super, gut zu wissen =)

Vielen Dank! =)

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 16:53
von Svengie
Bekommt man also für die reine Ladung schon die Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG? Und wenn Schuldner die VA abgibt, dann noch einmal die Gebühr?

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 16:59
von Adora Belle
Nein. Die Gebühr für die VA ist bereits mit der Ladung entstanden. Das wars, egal ob der Schuldner danach die VA abgibt oder nicht.

Re: Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 16.08.2019, 17:08
von Svengie
Ok =)