Hallo
Ich habe hier eine ZV-Akte auf dem Tisch. Dazu habe ich eine kleine Frage. Ich finde im I-net so auf die Schnelle nichts.
Sachverhalt:
Einholung eines VB´s, kombinierter ZV-Auftrag (ZV-Auftrag + Antrag auf Abgabe VA), Ladung zur Abgabe VA, Schuldner nicht erschienen, Haftbefehl antragsgemäß erlassen, als GV Schuldner verhaften wollte, wurde eine Ratenzahlung seitens des Schuldners vereinbart. Zur Glaubhaftmachung wurde direkt eine Rate geleistet.
Es ist doch nur einmal die ZV-Gebühr angefallen, oder?
Gebühr 3309 VV RVG
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein. Die Gebühr für die VA ist bereits mit der Ladung entstanden. Das wars, egal ob der Schuldner danach die VA abgibt oder nicht.