Gebühren bei Antrag zur Protokollberichtigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zwiebel95
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#1

15.08.2019, 10:20

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe jetzt eine ganze Weile im Internet recherchiert und komme einfach zu keinem Ergebnis. :kopfkratz
Ich sollte nachschauen ob es bei Anträgen zur Urteilsberichtigung sowie der Protokollberichtigung
auch Gebühren für den Rechtsanwalt gibt.

Für den Antrag zur Urteilsberichtigung habe ich die Lösung bereits gefunden.

Kann mir jemand von euch sagen, ob es bei dem Antrag zur Protokollberichtigung
auch eine gesonderte Gebühr für den Rechtsanwalt gibt ?

Vielen Dank schonmal :thx
Feldhamster
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#2

15.08.2019, 13:29

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Antrag mit von der Verfahrensgebühr umfasst ist. Schon mal in einen RVG-Kommentar geschaut? Ich habe leider keinen zur Hand...
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Adora Belle
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#3

15.08.2019, 13:35

Hast Du bei Deiner umfangreichen Internetrecherche diesen Thread gefunden? ;)
Zwiebel95
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#4

16.08.2019, 09:23

Adora Belle hat geschrieben:
15.08.2019, 13:35
Hast Du bei Deiner umfangreichen Internetrecherche diesen Thread gefunden? ;)
Genau den habe ich gelesen :)

Ist das mit dem Antrag auf Protokollberichtigung das gleiche ?

Vielen Dank für die Antwort ;)
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Adora Belle
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#5

16.08.2019, 09:53

Jep, gehört alles zum Verfahren.
Zwiebel95
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#6

16.08.2019, 11:34

Adora Belle hat geschrieben:
16.08.2019, 09:53
Jep, gehört alles zum Verfahren.

Vielen vielen Dank :)
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