Hallo Ihr Lieben,
Ich habe jetzt eine ganze Weile im Internet recherchiert und komme einfach zu keinem Ergebnis.
Ich sollte nachschauen ob es bei Anträgen zur Urteilsberichtigung sowie der Protokollberichtigung
auch Gebühren für den Rechtsanwalt gibt.
Für den Antrag zur Urteilsberichtigung habe ich die Lösung bereits gefunden.
Kann mir jemand von euch sagen, ob es bei dem Antrag zur Protokollberichtigung
auch eine gesonderte Gebühr für den Rechtsanwalt gibt ?
Vielen Dank schonmal
Gebühren bei Antrag zur Protokollberichtigung
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Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Antrag mit von der Verfahrensgebühr umfasst ist. Schon mal in einen RVG-Kommentar geschaut? Ich habe leider keinen zur Hand...
- Adora Belle
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Hast Du bei Deiner umfangreichen Internetrecherche diesen Thread gefunden?
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Genau den habe ich gelesenAdora Belle hat geschrieben: ↑15.08.2019, 13:35Hast Du bei Deiner umfangreichen Internetrecherche diesen Thread gefunden?
Ist das mit dem Antrag auf Protokollberichtigung das gleiche ?
Vielen Dank für die Antwort
- Adora Belle
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Jep, gehört alles zum Verfahren.