Im Rechtsstreit
xy ./. xy
wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse gemäß § 104 ZPO festzusetzen. Weiter wird beantragt, dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO verzinst wird.
[Berechnung der Kosten]
GK
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- ...wegen der Kekse hier
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Du kannst das mit den GK ja im KFA einbauen um auf Nummer sicher zu gehen..
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- Foren-Azubi(ene)
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Vielen Dank! so hab ich mir das auch gedacht, wusste nur nicht ob das okey ist.pitz hat geschrieben: ↑14.08.2019, 15:47Du kannst das mit den GK ja im KFA einbauen um auf Nummer sicher zu gehen..
Im Rechtsstreit
xy ./. xy
wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse gemäß § 104 ZPO festzusetzen. Weiter wird beantragt, dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO verzinst wird.
[Berechnung der Kosten]
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ise....mal ganz ehrlich.....seit wann bist Du Rechtsanwaltsfachangestellte oder bist Du noch in der Ausbildung? Deine Fragen lassen eher auf Letzteres schließen. Denn einen Kostenfestsetzungsantrag sollte jede Refa schonmal gemacht haben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.