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GK

Verfasst: 14.08.2019, 14:59
von Ise
Hey.

Wir haben in einem Verfahren, was sich durch Einigung erledigt hat, die Gerichtskosten im Voraus gezahlt (iHv. 1113,00€) (3-fache Gebühr)

das Gericht hat uns dieses Geld jetzt wieder zurückerstattet aber 371 € auf die Gerichtskostenschuld der Ggs. angerechnet. Somit haben wir nur 741,00 zurückbekommen.

Das Gericht schreibt wir können die 371 € wieder bei der Gegenseite beanspruchen.

Meine Frage: Wie kann ich die ERstattung beanspruchen, was muss ich dem Gericht schreiben ?

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:04
von Dany1981
Entweder die Gegenseite auffordern oder durch KFB.

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:07
von Anahid
Wie ist denn hinsichtlich der Einigung die Kostenregelung getroffen worden?

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:23
von Ise
Anahid hat geschrieben:
14.08.2019, 15:07
Wie ist denn hinsichtlich der Einigung die Kostenregelung getroffen worden?
Die Gegenseite hat anerkannt die Kosten des Verfahrens zu begleichen.

Kann man die Erstattung der 371 € nicht im Wege der Kostenfestsetzung beantragen? Aber ich wüsste leider nicht wie ..

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:24
von Ise
Dany1981 hat geschrieben:
14.08.2019, 15:04
Entweder die Gegenseite auffordern oder durch KFB.
wie meinst du das durch KFB? Wie soll ich den KFA an das Gericht stellen?

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:30
von Dany1981
Was muss jetzt die Gegenseite genau bezahlen? Die kompletten Gerichtskosten oder auch Anwaltskosten von euch für das gerichtliche Verfahren?

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:33
von Ise
Dany1981 hat geschrieben:
14.08.2019, 15:30
Was muss jetzt die Gegenseite genau bezahlen? Die kompletten Gerichtskosten oder auch Anwaltskosten von euch für das gerichtliche Verfahren?
die Kompletten Gerichtskosten müssen die zahlen und auch unsere Kosten also alle Kosten :vogel

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:35
von Dany1981
ja dann einfach an KFA nach 103 machen

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:37
von Ise
Dany1981 hat geschrieben:
14.08.2019, 15:35
ja dann einfach an KFA nach 103 machen
Ja aber soll ich da noch einen Satz wie zB.

Ferner beantragen wir gegenüber der Gegenseite, die Erstattung der noch ausstehenden Gerichtskosten iHv. 371,00 €.

dazu schreiben ?

Re: GK

Verfasst: 14.08.2019, 15:43
von Dany1981
Ise hat geschrieben:
14.08.2019, 15:37
Dany1981 hat geschrieben:
14.08.2019, 15:35
ja dann einfach an KFA nach 103 machen
Ja aber soll ich da noch einen Satz wie zB.

Ferner beantragen wir gegenüber der Gegenseite, die Erstattung der noch ausstehenden Gerichtskosten iHv. 371,00 €.

dazu schreiben ?
Die Gerichtskosten werden doch mit festgesetzt.