GK

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#11

14.08.2019, 15:47

Du kannst das mit den GK ja im KFA einbauen um auf Nummer sicher zu gehen..
Im Rechtsstreit

xy ./. xy

wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse gemäß § 104 ZPO festzusetzen. Weiter wird beantragt, dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO verzinst wird.

[Berechnung der Kosten]
Ise
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#12

14.08.2019, 15:51

pitz hat geschrieben:
14.08.2019, 15:47
Du kannst das mit den GK ja im KFA einbauen um auf Nummer sicher zu gehen..
Im Rechtsstreit

xy ./. xy

wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse gemäß § 104 ZPO festzusetzen. Weiter wird beantragt, dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen und auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag gemäß § 104 I ZPO verzinst wird.

[Berechnung der Kosten]
Vielen Dank! so hab ich mir das auch gedacht, wusste nur nicht ob das okey ist. :knutsch
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Anahid
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#13

14.08.2019, 16:05

Ise....mal ganz ehrlich.....seit wann bist Du Rechtsanwaltsfachangestellte oder bist Du noch in der Ausbildung? Deine Fragen lassen eher auf Letzteres schließen. Denn einen Kostenfestsetzungsantrag sollte jede Refa schonmal gemacht haben. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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