Hey.
Wir haben in einem Verfahren, was sich durch Einigung erledigt hat, die Gerichtskosten im Voraus gezahlt (iHv. 1113,00€) (3-fache Gebühr)
das Gericht hat uns dieses Geld jetzt wieder zurückerstattet aber 371 € auf die Gerichtskostenschuld der Ggs. angerechnet. Somit haben wir nur 741,00 zurückbekommen.
Das Gericht schreibt wir können die 371 € wieder bei der Gegenseite beanspruchen.
Meine Frage: Wie kann ich die ERstattung beanspruchen, was muss ich dem Gericht schreiben ?
GK
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
Entweder die Gegenseite auffordern oder durch KFB.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
Was muss jetzt die Gegenseite genau bezahlen? Die kompletten Gerichtskosten oder auch Anwaltskosten von euch für das gerichtliche Verfahren?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
ja dann einfach an KFA nach 103 machen
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
Die Gerichtskosten werden doch mit festgesetzt.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.