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Schlichtungsverfahren Streitwert

Verfasst: 14.08.2019, 14:41
von Anniii1122
Hallo :),

ich rechne erstmals ein Schlichtungsverfahren ab und habe mich bereits eingelesen und informiert.

Sachverhalt:

unsere Mandantin (Auszubildende) wurde gekündigt. Wir haben vor der Schlichtungsstelle den Antrag gestellt, dass unsere Mandantin wieder ihre Ausbildung aufnehmen.

Vor der Schlichtungsstelle wurde daraufhin im Termin ein Vergleich (Einigung) zwischen unserer Mandantin (Auszubildende) und Gegner (Ausbilder) geschlossen.

Was ich abrechnen kann ist mir klar:

2303 VV RVG
1000 VV RVG

Meine Frage ist: Was ist der Streitwert? Ich sehe den Streitwert weder im Antrag noch im Vergleich :-? ....

Muss ich den Ausbildungsvertrag nehmen und drei Bruttogehälter als Streitwert nehmen?

Dies ist meine einzige Frage :sad:

Hoffe mir kann jemand helfen :)

Re: Schlichtungsverfahren Streitwert

Verfasst: 16.08.2019, 11:56
von Anniii1122
Keiner hat eine Antwort :/ .... ? >.<

Re: Schlichtungsverfahren Streitwert

Verfasst: 16.08.2019, 13:44
von Feldhamster
Ich würde 3 Monatsgehälter ansetzen.
Siehe auch hier:
viewtopic.php?t=80788