Schlichtungsverfahren Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anniii1122
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#1

14.08.2019, 14:41

Hallo :),

ich rechne erstmals ein Schlichtungsverfahren ab und habe mich bereits eingelesen und informiert.

Sachverhalt:

unsere Mandantin (Auszubildende) wurde gekündigt. Wir haben vor der Schlichtungsstelle den Antrag gestellt, dass unsere Mandantin wieder ihre Ausbildung aufnehmen.

Vor der Schlichtungsstelle wurde daraufhin im Termin ein Vergleich (Einigung) zwischen unserer Mandantin (Auszubildende) und Gegner (Ausbilder) geschlossen.

Was ich abrechnen kann ist mir klar:

2303 VV RVG
1000 VV RVG

Meine Frage ist: Was ist der Streitwert? Ich sehe den Streitwert weder im Antrag noch im Vergleich :-? ....

Muss ich den Ausbildungsvertrag nehmen und drei Bruttogehälter als Streitwert nehmen?

Dies ist meine einzige Frage :sad:

Hoffe mir kann jemand helfen :)
Anniii1122
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#2

16.08.2019, 11:56

Keiner hat eine Antwort :/ .... ? >.<
Feldhamster
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#3

16.08.2019, 13:44

Ich würde 3 Monatsgehälter ansetzen.
Siehe auch hier:
viewtopic.php?t=80788
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