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Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft

Verfasst: 14.08.2019, 10:14
von Rilotta
Hallo,

ich habe leider das erste Mal mit einer dicken Nachlassakte zu tun und bin überfragt.

Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt.

Mittlerweile steht eine Erbin fest und die Nachlasspflegschaft ist aufgehoben.

Muss unser Mandant - der nichts mit dem Erbe zu tun hat - die Kosten für den Antrag zahlen oder die Erbin? Also ich meine nicht die Gerichtskosten oder die Kosten des Nachlasspflegers, sondern unsere Gebühren für die Antragstellung. Mach ich einfach nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht? Ich stehe hier gerade mächtig auf dem Schlauch.... :nachdenk :nachdenk

Vielen Dank schon mal :mrgreen:

Re: Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft

Verfasst: 14.08.2019, 10:24
von Anahid
Eure Gebühren muss immer Euer Auftraggeber (Mandant) zahlen. Die Frage, ob es eine Erstattungspflicht Dritter gibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Re: Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft

Verfasst: 14.08.2019, 10:40
von Rilotta
Ok, gibt es denn eine Erstattungspflicht?

Wir haben noch zwei weitere Verfahren geführt, einmal Erbunwürdigkeitsklage, hier haben wir bereits den KFB gegen die Erben, und Verfahren auf Erbscheinserteilung bis zur zweiten Instanz, hier habe ich jetzt zwei KFA gemacht.

Aber für die Nachlasspflegschaft soll ich jetzt dem Mandanten ne Rechnung schicken?

Re: Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft

Verfasst: 14.08.2019, 10:56
von Anahid
Ich wüsste nicht, worauf man eine Erstattungspflicht stützen könnte.

Re: Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft

Verfasst: 14.08.2019, 12:22
von Husky98
Rilotta hat geschrieben:
14.08.2019, 10:40
Ok, gibt es denn eine Erstattungspflicht? .....
Die bestünde nur bei Vorliegen einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung (§ 81 FamFG). Ob die Tatbestandsvoraussetzungen dafür erfüllt sind, lässt sich dem geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen.