Kosten Antrag auf Nachlasspflegschaft
Verfasst: 14.08.2019, 10:14
Hallo,
ich habe leider das erste Mal mit einer dicken Nachlassakte zu tun und bin überfragt.
Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt.
Mittlerweile steht eine Erbin fest und die Nachlasspflegschaft ist aufgehoben.
Muss unser Mandant - der nichts mit dem Erbe zu tun hat - die Kosten für den Antrag zahlen oder die Erbin? Also ich meine nicht die Gerichtskosten oder die Kosten des Nachlasspflegers, sondern unsere Gebühren für die Antragstellung. Mach ich einfach nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht? Ich stehe hier gerade mächtig auf dem Schlauch....
Vielen Dank schon mal
ich habe leider das erste Mal mit einer dicken Nachlassakte zu tun und bin überfragt.
Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt.
Mittlerweile steht eine Erbin fest und die Nachlasspflegschaft ist aufgehoben.
Muss unser Mandant - der nichts mit dem Erbe zu tun hat - die Kosten für den Antrag zahlen oder die Erbin? Also ich meine nicht die Gerichtskosten oder die Kosten des Nachlasspflegers, sondern unsere Gebühren für die Antragstellung. Mach ich einfach nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht? Ich stehe hier gerade mächtig auf dem Schlauch....
Vielen Dank schon mal