KFA bei Teilversäumnis- und Schlussurteil Gesamtschuldner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JJ's_Mum
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#1

13.08.2019, 18:24

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe einer kann mir bei einer Abrechnung für den Kostenfestsetzungsantrag helfen. Sachverhalt ist folgender:
Zwei Beklagte als Gesamtschuldner verklagt.
Einer der Beklagten hat sich nicht verteidigt und kam auch nicht zum Termin. Gegen diese ist die Klage vollumfänglich stattgegeben worden (Versäumnisurteil).
Gegen den anderen Beklagten, der sich verteidigt hat, ist die Klage abgewiesen worden, da es an der Schlüssigkeit der Klage gegen ihn fehlte. Soweit so gut.

Kostentenor:
Die Beklagte zu 1) hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, bis auf die Kosten des Beklagten zu 2). Diese hat die Klägerin (in dem Fall wir) zu tragen.

Meine Frage ist, ob ich trotzdem eine Erhöhungsgebühr mit in den KFA packe.. :kopfkratz

Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich für Eure Meinungen.

LG
Feldhamster
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#2

13.08.2019, 22:11

Hast du einen einheitlichen Streitwert oder unterschiedliche Streitwerte bezüglich der beiden Beklagten?
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Soenny
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#3

14.08.2019, 07:51

Wie viele Kläger hast du denn? Für den Gegner bekommst du keine Erhöhungsgebühr.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
JJ's_Mum
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#4

14.08.2019, 17:03

Hallo Zusammen, mich hat die Sache schon so buschig gemacht (ich stehe auch noch kurz vor meinem Jahresurlaub), dass ich einen totalen Denkfehler hatte. Nachdem ich eine schlaflose Nacht hatte deswegen, fiel mir die Lösung ein.
Aber ganz lieben Dank für die Antworten. LG
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