KFA bei Teilversäumnis- und Schlussurteil Gesamtschuldner
Verfasst: 13.08.2019, 18:24
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe einer kann mir bei einer Abrechnung für den Kostenfestsetzungsantrag helfen. Sachverhalt ist folgender:
Zwei Beklagte als Gesamtschuldner verklagt.
Einer der Beklagten hat sich nicht verteidigt und kam auch nicht zum Termin. Gegen diese ist die Klage vollumfänglich stattgegeben worden (Versäumnisurteil).
Gegen den anderen Beklagten, der sich verteidigt hat, ist die Klage abgewiesen worden, da es an der Schlüssigkeit der Klage gegen ihn fehlte. Soweit so gut.
Kostentenor:
Die Beklagte zu 1) hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, bis auf die Kosten des Beklagten zu 2). Diese hat die Klägerin (in dem Fall wir) zu tragen.
Meine Frage ist, ob ich trotzdem eine Erhöhungsgebühr mit in den KFA packe..
Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich für Eure Meinungen.
LG
ich hoffe einer kann mir bei einer Abrechnung für den Kostenfestsetzungsantrag helfen. Sachverhalt ist folgender:
Zwei Beklagte als Gesamtschuldner verklagt.
Einer der Beklagten hat sich nicht verteidigt und kam auch nicht zum Termin. Gegen diese ist die Klage vollumfänglich stattgegeben worden (Versäumnisurteil).
Gegen den anderen Beklagten, der sich verteidigt hat, ist die Klage abgewiesen worden, da es an der Schlüssigkeit der Klage gegen ihn fehlte. Soweit so gut.
Kostentenor:
Die Beklagte zu 1) hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, bis auf die Kosten des Beklagten zu 2). Diese hat die Klägerin (in dem Fall wir) zu tragen.
Meine Frage ist, ob ich trotzdem eine Erhöhungsgebühr mit in den KFA packe..
Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich für Eure Meinungen.
LG