Terminsgebühr ja oder nein?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ise
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#1

02.08.2019, 13:57

HI,

Das Gericht hat einen Termin anberaumt. Alle Beteiligten sind nicht erschienen. Das Gericht hat trotzdem entschieden und schrieb sinngemäß im Urteil:

" Das Gericht hat trotz das alle Beteiligten nicht erschienen sind, über die Sache entschieden, da eine ordnungsgemäße Ladung an die Beteiligten versandt wurde.

Fällt die Terminsgebühr an? Wir sind au´ßerdem im VerwR.

Danke im Voraus
Feldhamster
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#2

02.08.2019, 16:07

Wenn du dir die Vorb. 3.3 VV RVG und Nr. 3104 VV RVG durchliest, müsstest du selbst auf die Lösung kommen.
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