Anrechnung Beratungsgebühr Sozialrecht, wenn keine Deckung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Summerof77
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#1

02.08.2019, 12:16

Hallo liebe Kollegen,

irgendwie komm ich nicht klar: Wir haben in einer sozialrechtlichen Angelegenheit einen Mandanten beraten und eine Deckungsanfrage bei der RSV wegen Deckung Erstberatung bzw. vorsorglich auch nach Deckung außergerichtlich/gerichtlichem Verfahren angefragt. Der Mandant wollte die weitere Tätigkeit davon abhängig machen, inwieweit die RSV Deckung erteilt. Außerdem lag noch kein Bescheid vor, so dass eine weitergehende Tätigkeit gar nicht klar war.

Zwei Tage später hat Mandant Bescheid und es ist klar, wir müssen weiter tätig werden.

Die RSV hat dann wiederum einen Tag später für die Beratung keine Deckung erteilt, aber für das ggf. anstehende Widerspruchsverfahren. Zeitgleich hat die RSV darauf hingewiesen, dass die Erstberatung auf die Geschäftsgebühr angerechnet werden muss, wenn ich die Rechnung für das Widerspruchsverfahren einreiche.

Ich habe von der RSV keine Beratungsgebühren erhalten. Ich habe diese auch nicht dem Mandanten in Rechnung gestellt. Warum sollte/muss ich diese jetzt anrechnen? Natürlich kenne ich die Gebührenvorschriften, aber bisher war es dann so, dass wir auch eine Erstattung der Erstberatung durch die RSBV erhalten haben. Jetzt ist aber von niemandem nichts bezahlt worden. Außerdem haben wir bei den RSV meist zwei Varianten im Sozialrecht: Solche, die nur eine Beratung zahlen (also auch wenn ich Deckung für Widerspruchsverfahren einhole und abrechne) oder eben erst Deckung ab gerichtlichem Verfahren. Manche zahlen auch ab Widerspruchsverfahren. Aber noch nie musste ich bei einer nicht erteilten Deckung für die Beratung eine Anrechnung vornehmen. Liegt es am Wortlaut der Deckungsanfrage? :kopfkratz
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Anahid
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#2

02.08.2019, 12:23

Was nicht abgerechnet ist, muss auch nicht angerechnet werden. Ich geh mal von einem Standardtext der Versicherung aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Summerof77
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#3

02.08.2019, 12:30

Ah, da fühle ich mich gleich besser. Verwirrt ich war. Mal sehen, was die Versicherung der Herzen zu meiner Abrechnung zu sagen hat. :-)
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