Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ise
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#11
02.08.2019, 10:30
Adora Belle hat geschrieben: ↑02.08.2019, 10:24
Du rechnest die halbe GG zunächst auf die Differenz an, und nur den Rest auf die VG, die Du aus der Staatskasse beantragst. Es reicht aber auch, im PKH-Antrag die Zahlung anzugeben. Der RPfl/Kostenbeamte dürfte korrekt anrechnen.
Ich glaube irgenwie hab ich nicht genau erläutert..
Es geht darum dass wir dem Mandanten die Rechnung jetzt zuschicken. Das Gericht hat unsere PKH Abrechnung (Streitwert 5000€ nach §49)schon erhalten und da habe ich keine Anrechnung vorgenommen. Chef sagt wir machen die Anrechnung jetzt in der Abrechnung beim Mdt geltend. und ich weiß nicht wie ich das machen soll. Ob ich überhaupt anrechnen soll oder muss? Ob ich ganz normal 1,3 mit 5000€ nach den Regelgebühren oder nach den Gebühren in der PKH-Vergütung (§49 RVG)??
Sorry dass ich so unverständlich geschrieben hatte
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#12
04.08.2019, 00:00
Du kannst gegenüber dem Mandanten die halbe GG abrechnen und die erhaltene Zahlung bei der Staatskasse angeben, ohne dass eine Anrechnung zu erfolgen hätte.
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LauraKatharina
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#14
19.02.2020, 13:27
Wie ist das denn umgekehrt? Unser Mandant hatte einen Berechtigungsschein, den wir auch mit der Geschäftsgebühr abgerechnet haben. Für das gerichtliche Verfahren bekam der Mandant aber keine PKH sodass wir jetzt gegenüber dem Mandanten abrechnen wollen. Rechne ich da auch die hälftige Geschäftsgebühr (die ja die Staatskasse gezahlt hat) auf die Verfahrensgebühr an?
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#15
19.02.2020, 14:38
LauraKatharina hat geschrieben: ↑19.02.2020, 13:27
Wie ist das denn umgekehrt? Unser Mandant hatte einen Berechtigungsschein, den wir auch mit der Geschäftsgebühr abgerechnet haben. Für das gerichtliche Verfahren bekam der Mandant aber keine PKH sodass wir jetzt gegenüber dem Mandanten abrechnen wollen. Rechne ich da auch die hälftige Geschäftsgebühr (die ja die Staatskasse gezahlt hat) auf die Verfahrensgebühr an?
Ja, Nr. 2503 Abs. 2 Satz 1 VV RVG.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)