Anrechnung, Anrechnung, Anrechnung - Blackout
Verfasst: 01.08.2019, 10:56
Hallo meine Lieben,
ich blick da gerade bei einer Abrechnung nicht ganz durch. Und zwar geht es um das Thema Anrechnung. Ich füg euch mal meine Abrechnung ein. Chef ist der Meinung, dass das Programm zu viel Anrechnung. Nachdem ich nun einen Beitrag aus IWW dazu gefunden habe, stimme ich ihm zu... oder auch nicht.. je mehr ich überlege, desto unsicherer bin ich hier gerade. Chef emint, die rot markieter Anrechnung sei zu viel. Recherche sagt mir, dass bis zu einer Höchstgrenze von 0,75 gesamt angerechnet wird... Aber die 3307 geht doch immer komplett in der 3100 auf... ich bin wie gesagt verwirrt und seh wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Brüte jetzt schon zwei Tage an der Sache und finde keine klare Linie, wie ich das jetzt abrechnen soll.
1,5 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1.294,50 EUR
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 431,50 EUR
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.121,90 EUR
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG 0,5 aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen. -
0,25 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -215,75 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.035,60 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.804,75 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 2.864,75 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 544,30 EUR
Zwischensumme brutto 3.409,05 EUR
ich blick da gerade bei einer Abrechnung nicht ganz durch. Und zwar geht es um das Thema Anrechnung. Ich füg euch mal meine Abrechnung ein. Chef ist der Meinung, dass das Programm zu viel Anrechnung. Nachdem ich nun einen Beitrag aus IWW dazu gefunden habe, stimme ich ihm zu... oder auch nicht.. je mehr ich überlege, desto unsicherer bin ich hier gerade. Chef emint, die rot markieter Anrechnung sei zu viel. Recherche sagt mir, dass bis zu einer Höchstgrenze von 0,75 gesamt angerechnet wird... Aber die 3307 geht doch immer komplett in der 3100 auf... ich bin wie gesagt verwirrt und seh wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Brüte jetzt schon zwei Tage an der Sache und finde keine klare Linie, wie ich das jetzt abrechnen soll.
1,5 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1.294,50 EUR
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 431,50 EUR
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.121,90 EUR
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG 0,5 aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen. -
0,25 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -215,75 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.035,60 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.804,75 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 2.864,75 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 544,30 EUR
Zwischensumme brutto 3.409,05 EUR