Anrechnung, Anrechnung, Anrechnung - Blackout

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Crydea
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#1

01.08.2019, 10:56

Hallo meine Lieben,

ich blick da gerade bei einer Abrechnung nicht ganz durch. Und zwar geht es um das Thema Anrechnung. Ich füg euch mal meine Abrechnung ein. Chef ist der Meinung, dass das Programm zu viel Anrechnung. Nachdem ich nun einen Beitrag aus IWW dazu gefunden habe, stimme ich ihm zu... oder auch nicht.. je mehr ich überlege, desto unsicherer bin ich hier gerade. Chef emint, die rot markieter Anrechnung sei zu viel. Recherche sagt mir, dass bis zu einer Höchstgrenze von 0,75 gesamt angerechnet wird... Aber die 3307 geht doch immer komplett in der 3100 auf... ich bin wie gesagt verwirrt und seh wahrscheinlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Brüte jetzt schon zwei Tage an der Sache und finde keine klare Linie, wie ich das jetzt abrechnen soll.

1,5 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1.294,50 EUR
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3307 VV RVG 431,50 EUR
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.121,90 EUR
Anrechnung gem. Nr. 3307 Satz 2 VV RVG 0,5 aus Wert 26.353,20 EUR -431,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen. -
0,25 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 26.353,20 EUR -215,75 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.035,60 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.804,75 EUR

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 EUR
Zwischensumme netto 2.864,75 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 544,30 EUR
Zwischensumme brutto 3.409,05 EUR
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Anahid
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#2

01.08.2019, 11:19

1,5 GG = Anrechnung 0,75
Auf die VG des Mahnverfahrens (Widerspruch) sind nur 0,5 angerechnet, sodass (sollte eine weitere VG entstehen) noch 0,25 anzurechnen wären.
Es geht ins streitige Verfahren, also sind da jetzt die fehlenden 0,25 der GG anzurechnen.

Was Deinen Einwand betrifft, dass die 3307 komplett auf die 3100 anzurechnen sind: Das ist aber grundsätzlich so, dass die VG des Mahnverfahrens komplett auf die VG aus dem streitigen Verfahren anzurechnen ist. Machst Du einen MB, bekommst Du zwar eine 1,0 Gebühr, auf die die 0,75 GG anzurechnen wäre, sodass nur 0,25 übrig bleiben; dennoch sind bei streitigem Verfahren die kompletten 1,0 auf die VG nach 3100 anzurechnen.

Fürs leichtere Verständnis stell Dir die Abrechnung einfach ohne die VG 3307 vor. Also 1,3 VG 3100 ./. 0,75 GG und am Ende kommt genau das raus, was auch jetzt raus kommt.

Ergo: Dein Chef hat Unrecht und das Programm rechnet absolut richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Crydea
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#3

01.08.2019, 12:41

Liebe Anahid,

ich danke dir :knutsch

LG
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