Abrechnung über PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ise
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#1

25.07.2019, 10:14

Hi Leute,

Es geht um Verwaltungsrecht.

Wir haben in einer Angelegenheit die Abrechnung über PKH an das Gericht geschickt. Wir haben den Mdt. auch außergerichtlich vertreten, allerdings noch keine RE an ihn rausgechickt für die außerg. Vertretung. Wir haben also erst die RE an das Gericht über PKH eingereicht. Das Gericht fragt jetzt, ob wir außergerichtlich tätig waren. ich weiß jetzt nicht wie ich unser PKH Formular ändern soll bzw. wie ich dem Gericht erklären soll, dass wir tätig wurden aber die RE noch nciht raus ist. Es muss ja auch angerechnet werden. Die Anrechnung muss doch dann in der RE des Mdt. auftauchen und nicht in der PKH Abrechnung, weil wir ja noch keine RE an den Mdt. rausgeschickt haben sondern es jetzt erst tun werden.

Oh Gott ich hoffe es kann mir einer folgen :(
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Anahid
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#2

25.07.2019, 11:05

Also in meinem PKH-Formular ist anzukreuzen, ob man eine Gebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit erhalten hat oder nicht. Anscheinend scheinst Du das Kreuz nicht gesetzt zu haben. Also würde ich dem Gericht mitteilen, dass Ihr zwar vorgerichtlich tätig wart, Gebühren für die vorgerichtliche Tätigkeit aber nicht erhalten habt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ise
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#3

25.07.2019, 11:12

Anahid hat geschrieben:
25.07.2019, 11:05
Also in meinem PKH-Formular ist anzukreuzen, ob man eine Gebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit erhalten hat oder nicht. Anscheinend scheinst Du das Kreuz nicht gesetzt zu haben. Also würde ich dem Gericht mitteilen, dass Ihr zwar vorgerichtlich tätig wart, Gebühren für die vorgerichtliche Tätigkeit aber nicht erhalten habt.
genau das habe ich nicht angekreuzt. Aber wir wollen die außerg. Kosten ja noch gegenüber dem Mdt. geltend machen. Müssen wir dem Gericht das nicht irgendwie mitteilen. Und wenn ja, wie soll ich erklären, warum wir das nicht im Formular entsprechend ankreuzen :patsch
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Anahid
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#4

25.07.2019, 11:13

Und was hindert Dich daran, die Kosten noch bei dem Mandanten geltend zu machen? :kopfkratz
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#5

25.07.2019, 11:17

Anahid hat geschrieben:
25.07.2019, 11:13
Und was hindert Dich daran, die Kosten noch bei dem Mandanten geltend zu machen? :kopfkratz
Ich weiss einfach nicht wie ich das Formular dann asfüllen soll. Ankreuzen ja oder nein, wenn ich ich nein ankreuze ist das ja gelogen wir machen sie noch geltend und wenn ich ja ankreuze verlangen die eine Anrechnung.. Soll ich dann sagen dass die Anrechnung beim Mdt. erfolgt und unsere RE beifügen?
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Anahid
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#6

25.07.2019, 11:20

Wenn Du noch keine Zahlungen erhalten hast, ist Nein anzukreuzen und das ist ja auch nicht gelogen. Wenn Du dann mit dem Mandanten die volle GG abrechnest, müsstest Du die Hälfte an die Gerichtskasse erstatten. Du musst rein gar nichts gegenüber dem Gericht angeben. Hast Du bereits eine GG erhalten, dann ist Ja anzukreuzen und hast Du noch keine erhalten (ob nun schon abgerechnet oder nicht), ist Nein anzukreuzen. Ich glaub, Du machst Dir grad Probleme wo gar keine sind. ;)
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#7

25.07.2019, 11:29

ja tut mir auch leid dass ich so nachhake aber möchte keine Fehler machen.

Nachdem wir unsere PKH Abrechnung dort hingeschickt haben, haben die uns ein Schreiben zukommen lassen und gefragt ob wir außerg. tätig waren oder nicht, weil man ja noch dann die Anrechnung zu berücksichtigen habe. Da muss ich doch ja sagen, weil wir ja tätig waren außergerichtlich
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#8

25.07.2019, 11:56

Ja, wie bereits oben ausgeführt, schreibst Du dem Gericht, dass Ihr vorgerichtlich tätig wart, aber Gebühren für die vorgerichtliche Tätigkeit nicht erhalten habt. Das ist ja keine Lüge. Zum jetzigen Zeitpunkt hab Ihr keine Gebühren erhalten. Ob Ihr die noch gegenüber dem Mandanten abrechnet oder nicht, ist dem Gericht egal. Verpflichtet seid Ihr dazu nicht. Aber wenn Ihr die noch gegenüber dem Mandanten abrechnet und der die GG tatsächlich zahlen sollte (wobei sich für mich wieder die Frage stellt, warum ein Mandant PKH-berechtigt, aber nicht Beratungshilfe-berechtigt sind soll), dann müsstet Ihr die Hälfte an das Gericht erstatten.
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#9

25.07.2019, 14:34

Im Formular ist ja auch der Hinweissatz: Ich werde spätere Zahlungen unverzüglich anzeigen ;)
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