Kostenersattung bei Teilrücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Dukatesse
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 26.08.2013, 09:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

24.07.2019, 13:13

Hallo miteinander,

wir vertreten zwei Beklagte, die zwar wegen der gleichen Forderung, nicht aber als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden. Da einer der Beklagten nicht passivlegitimiert ist, hat der Kläger die Klage gegen diesen Beklagten zurückgenommen. Anschließend hat der Kläger die Klage gegen den weiteren Beklagten erweitert. Die Klage gegen den weiteren Beklagten wurde zum größeren Teil abgewiesen.

Zur Vereinfachung: Streitwert vor der Teilrücknahme € 3.000,00; danach durch die Erweiterung: € 8.000,00

1. Was rechne ich nun den beiden Mandanten gegenüber ab?

2. Was für Anträge stelle ich im Kostenfestsetzungsverfahren?`

Schon mal vielen Dank!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

24.07.2019, 13:19

Fragen über Fragen und kein eigener Abrechnungsvorschlag. :omi

Mach doch mal einen und dann können wir diskutieren. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten