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Kostenersattung bei Teilrücknahme

Verfasst: 24.07.2019, 13:13
von Dukatesse
Hallo miteinander,

wir vertreten zwei Beklagte, die zwar wegen der gleichen Forderung, nicht aber als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden. Da einer der Beklagten nicht passivlegitimiert ist, hat der Kläger die Klage gegen diesen Beklagten zurückgenommen. Anschließend hat der Kläger die Klage gegen den weiteren Beklagten erweitert. Die Klage gegen den weiteren Beklagten wurde zum größeren Teil abgewiesen.

Zur Vereinfachung: Streitwert vor der Teilrücknahme € 3.000,00; danach durch die Erweiterung: € 8.000,00

1. Was rechne ich nun den beiden Mandanten gegenüber ab?

2. Was für Anträge stelle ich im Kostenfestsetzungsverfahren?`

Schon mal vielen Dank!

Re: Kostenersattung bei Teilrücknahme

Verfasst: 24.07.2019, 13:19
von Anahid
Fragen über Fragen und kein eigener Abrechnungsvorschlag. :omi

Mach doch mal einen und dann können wir diskutieren. ;)