Hallo, ihr Lieben!
Wir haben als Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren einen KFA gestellt und das Gericht hat nun geschrieben, dass noch keine Kostengrundentscheidung vorliegt. Diese soll ich nun beantragen.
Schreibe ich einfach "In dem selbstständigen Beweisverfahren XY beantragen wir, dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen"? Oder hat jemand andere Formulierungen/Muster?
Vielen Dank im Voraus!
Antrag Kostengrundentscheidung
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Wie ist das selbstständige Beweisverfahren denn ausgegangen? Rücknahme? Oder folgt Hauptsacheverfahren?
Soweit ich das in Erinnerung habe wird im Hauptsacheverfahren über die Kosten des vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens mit entschieden.
Soweit ich das in Erinnerung habe wird im Hauptsacheverfahren über die Kosten des vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens mit entschieden.
- Anahid
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Die Erinnerung ist absolut richtig. Eine KGE im Beweisverfahren gibt es in der Regel nicht, da auf das Beweisverfahren eine Hauptsache folgt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Genau. Die Ausnahme steht in § 494a Abs. 2 ZPO.
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