Antrag Kostengrundentscheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Jessieeex
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 10.04.2019, 08:49
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

24.07.2019, 11:43

Hallo, ihr Lieben!

Wir haben als Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren einen KFA gestellt und das Gericht hat nun geschrieben, dass noch keine Kostengrundentscheidung vorliegt. Diese soll ich nun beantragen.

Schreibe ich einfach "In dem selbstständigen Beweisverfahren XY beantragen wir, dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen"? Oder hat jemand andere Formulierungen/Muster?

Vielen Dank im Voraus!
vreni0805
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 23.07.2019, 10:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

24.07.2019, 12:03

Wie ist das selbstständige Beweisverfahren denn ausgegangen? Rücknahme? Oder folgt Hauptsacheverfahren?

Soweit ich das in Erinnerung habe wird im Hauptsacheverfahren über die Kosten des vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens mit entschieden.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

24.07.2019, 12:09

vreni0805 hat geschrieben:
24.07.2019, 12:03
Soweit ich das in Erinnerung habe wird im Hauptsacheverfahren über die Kosten des vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens mit entschieden.
Die Erinnerung ist absolut richtig. Eine KGE im Beweisverfahren gibt es in der Regel nicht, da auf das Beweisverfahren eine Hauptsache folgt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#4

24.07.2019, 13:09

Anahid hat geschrieben:
24.07.2019, 12:09
vreni0805 hat geschrieben:
24.07.2019, 12:03
Soweit ich das in Erinnerung habe wird im Hauptsacheverfahren über die Kosten des vorausgegangenen selbstständigen Beweisverfahrens mit entschieden.
Die Erinnerung ist absolut richtig. Eine KGE im Beweisverfahren gibt es in der Regel nicht, da auf das Beweisverfahren eine Hauptsache folgt.
Genau. Die Ausnahme steht in § 494a Abs. 2 ZPO.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Antworten